Richter

Gerichtsverhandlung: C72K gegen TVL

C72K | 10. Dezember 2023

C72K | 10. Dezember 2023

Angeklagt: C72K – M3
Kläger: TV Länggasse Bern 3 – TVL genannt
Vorwurf: Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Mannschaft TVL
Datum und Uhrzeit: Am 29. November 2023, genau zur Stunde des Handball-Urteils, um 14:00 Uhr
Ort: Sporthalle Oberstufenzentrum Köniz, Köniz
Richter: Judge Dredd

Staatsanwalt (TVL): Ehrenwerter Richter, verehrte Jury, ich erhebe heute schwerwiegende Anklagen gegen die Old-Boys des C72K in Bezug auf das Handballspiel gegen den TVL. Die Beweise sprechen für sich und lassen keinen Raum für Zweifel an der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit der Jungs des C72K.
Klagepunkt 1: Fehlende Verteidigung (14:25 Uhr): Die Verteidigung der Angeklagten könnte als Paradebeispiel für Lücken bezeichnet werden. Die Mannschaft des TVL durchbrach sie mit einer Leichtigkeit, die sogar erfahrene Angreifer verblüffte. Es war, als ob die Abwehrspieler eine Einladung zum freien Durchmarsch ausgegeben hätten.
Klagepunkt 2: Planlosigkeit in der Offensive (14:40 Uhr): Die Offensivbemühungen der Angeklagten wirkten eher wie eine improvisierte Komödie als ein koordinierter Angriff. Die Spielzüge schienen dem Zufall überlassen, und die Burschen des TVL verteidigte mit einem Gelächter, das mehr an Mitleid als an Wettbewerbsrespekt erinnerte.
Klagepunkt 3: Mangelnde Spieltaktik (15:00 Uhr): Während die Uhr erbarmungslos tickte, schienen die Angeklagten jede Form von taktischer Raffinesse zu ignorieren. Die Früchtchen des TVL agierten, als würden sie aus einem Lehrbuch spielen, während die Angeklagten ratlos auf dem Spielfeld herumirrten.

Verteidigung (C72K): Ehrenwerter Richter, verehrte Anwesende, wir, die Spieler des C72K, beugen uns dem überwältigenden Beweismaterial, das gegen uns vorliegt. Doch wir bitten um Verständnis für unsere missliche Lage. Das Glück stand nicht auf unserer Seite und wir befinden uns in den Wechseljahren, was zu teilweise sprunghaften und unvorhersehbaren Reaktionen führt.

Urteil: Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Beweise und der nachweislich uneinsichtigen Haltung des C72K (Wechseljahre!!!) wird die Mannschaft inklusive Vereinsvorstand für schuldig befunden, die grundlegenden Prinzipien des Handballspiels vernachlässigt zu haben.
Die Strafe besteht für die Mannschaft in der dringenden Empfehlung, die eigenen Fähigkeiten zu überdenken und eine umfassende Schulung in den fundamentalen Aspekten des Handballs zu durchlaufen, bevor weitere Spiele in Betracht gezogen werden.
Die Strafe für den Vereinsvorstand besteht in der nicht minder dringenden Empfehlung, die beschämenden Vorstellungen der Mannschaft auszuwerten und dringendst zu prüfen, ob weitere solcher Vorstellungen tragbar für Ruf und Glaubwürdigkeit des Vereins sind.
Die Strafe wird auf Bewährung angesetzt. Die Bewährungsfrist endet am Sonntag, 3. Dezember 2023 um 13:00 Uhr.

Der Richter dankt den Anwesenden für ihre Geduld und schließt den Prozess.